Kosten

Ihr einfacher Weg zum kostenlosen, zertifizierten und rechtssicheren Unfallgutachten und Kfz-Gutachten

In den allermeisten Fällen ist die Erstellung eines Schadengutachtens Ihr gutes Recht und für den Geschädigten völlig kostenlos, da die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten übernehmen muss.

Lassen Sie sich nicht von der gegnerischen Versicherung einschüchtern und von Ihren Rechten abbringen. Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular für eine unverbindliche Anfrage.

Gerne begutachten wir den Schaden an Ihrem PKW – Ihnen entstehen keinerlei Kosten!

rundum-service

vor-ort-service

erfahrung & expertise

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Häufig gestellte Fragen und Antworten rund um das Thema Kfz-Schadengutachten. Ihre Frage ist nicht dabei? Sie benötigen ausführlichere Informationen? Kontaktieren Sie uns und wir helfen Ihnen!
Wieso sollte ich nach einem Unfall immer die Polizei kontaktieren?

Die Polizei ist nach einem Unfall dafür zuständig und berechtigt die Kontaktdaten beider Parteien zu erfassen und diese zu sichern. Zudem legt die Polizei schon bereits am Unfallort grob fest wer den Unfall Verusacht hat. Dies ist meistens ein Indiz dafür wer seinen Schaden von der gegnerischen Versicherung reguliert bekommt.

Wann und warum benötige ich einen Gutachter, beziehungsweise ein Schadengutachten?

Bei einem Haftpflichtschaden haben Sie das Recht einen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Ab einem Schadenwert von ca. 700€ spricht man von einem Gutachtenwürdigen Haftpflichtschaden. Das Gutachten beinhaltet die Schadenhöhe und dokumentiert diese mit Lichtbildern, damit Sie Ihre Schadenansprüchen gegenüber Ihrem Unfallgegner geltend machen können.

Wer übernimmt die Kosten für das Schadengutachten?

Im Haftpflichtschadenfall übernimmt in der Regel die gegnerische Versicherung die Kosten für das Gutachten.

Wann besteht ein Haftpflichtschadenfall?

Ein Haftpflichtschaden besteht, wenn an Ihrem Fahrzeug ein Schaden entstanden ist welchen jemand drittes verursacht hat und Sie nicht selbst Schuld daran haben.

Wo muss ich mein Fahrzeug reparieren lassen?

Die freie Werkstattwahl ist und bleibt bei einem unverschuldetem Unfall eines Ihrer Rechte. Die Versicherung macht Ihnen zwar Angebote Ihrer Partnerwerkstätten, diese müssen Sie aber nicht annehmen.

Welche Stundenverrechnungssätze werden im Gutachten angewendet?

Im Schadengutachten werden die Stundenverrechnungssätze Ihrer Wunschwerkstatt verwendet. Sollten Sie keine Wunschwerkstatt haben, werden die regional ermittelten Stundenverrechnungssätze der DEKRA genommen. Diese werden regelmäßig angepasst.

Darf die Versicherung die ermittelten Reparaturkosten ohne Weiteres kürzen?

Im Regelfalle nicht. Lassen Sie Ihr Fahrzeug in einer Fachwerkstatt mit Rechnung reparieren, muss die Versicherung die Reparaturkosten übernehmen. Im Falle einer „fiktiven Abrechnung“ kann die Versicherung allerdings die Stundenverrechnungssätze und andere Aufschläge welche der Werkstatt normalerweise zustehen kürzen, da Sie davon ausgehen darf, dass Sie den Wagen nicht reparieren lassen möchten.

Was ist die sogenannte "fiktive Abrechnung"?

Bei der fiktiven Abrechnung teilen Sie der Versicherung mit, dass Sie keine Reparatur in Anspruch nehmen wollen, sondern lieber laut Gutachten abrechnen möchten. In diesem Falle zahlt die Versicherung im Regelfall den Nettowert des Gutachtens aus.

Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.